AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

KLANGGUT
Stand: 28.08.2026

GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten („Tickets“) für Veranstaltungen von KLANGGUT über den jeweiligen Online-Ticketshop.

Vertragspartner des Kunden ist:

KLANGGUT
J. M. Braun
Schultheiß-Trenkle-Str. 1
88239 Wangen
Deutschland

nachfolgend „KLANGGUT“ oder „Veranstalter“ genannt.

Soweit für den Ticketverkauf ein externer Ticketdienstleister, insbesondere ticket.io, eingesetzt wird, kann dieser im Rahmen der Bestell- und Zahlungsabwicklung als technischer Dienstleister bzw. Vorverkaufsstelle tätig werden. Ergänzende Bedingungen des jeweiligen Ticketdienstleisters können gelten, soweit sie dem Kunden vor Abschluss der Bestellung wirksam zur Kenntnis gebracht werden.

VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die Darstellung von Tickets im Online-Ticketshop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

2.2 Mit Abschluss und Absenden des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung durch KLANGGUT oder die mit der Bestellabwicklung beauftragte Vorverkaufsstelle bestätigt wird. Die Bestellbestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er erreichbar ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails im Zusammenhang mit der Bestellung technisch möglich ist und insbesondere nicht durch Spamfilter verhindert wird.

2.5 Soweit für eine Veranstaltung Altersbeschränkungen oder sonstige besondere Zutrittsvoraussetzungen gelten, werden diese im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder vor Ort bekannt gegeben. Der Erwerb eines Tickets hebt solche Zutrittsvoraussetzungen nicht auf.

TICKETS UND PREISE
3.1 Die im Ticketshop angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten, soweit gesetzlich geschuldet, die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2 Zusätzlich zum Ticketpreis können Vorverkaufs-, System-, Zahlungs- oder sonstige Servicegebühren anfallen. Sämtliche vom Kunden zu zahlenden Preisbestandteile werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Bestellprozess angezeigt.

3.3 KLANGGUT kann für Einlassmanagement, Organisation und Systemkosten eine eigene Ticket- bzw. Servicegebühr erheben. Diese wird dem Kunden vor Abschluss der Bestellung transparent angezeigt.

3.4 Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angezeigte Gesamtpreis.

BEREITSTELLUNG UND NUTZUNG DER TICKETS
4.1 Die Tickets werden elektronisch, insbesondere als digitales Ticket bzw. Print-at-home-Ticket, bereitgestellt.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Ticket beim Einlass in lesbarer und scanbarer Form vorgelegt werden kann. Die Vorlage kann – soweit technisch möglich – auf einem mobilen Endgerät oder als Ausdruck erfolgen.

4.3 Jedes Ticket und jeder darauf enthaltene Barcode bzw. QR-Code berechtigt grundsätzlich nur eine Person zum einmaligen Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung. Nach erfolgreicher Entwertung bzw. Registrierung verliert der betreffende Code seine Gültigkeit für einen weiteren erstmaligen Zutritt.

4.4 Eine Vervielfältigung oder Weitergabe eines Tickets zum Zweck der Ermöglichung eines mehrfachen oder unberechtigten Zutritts ist unzulässig.

4.5 Bei mehreren vorgelegten Exemplaren desselben Tickets bzw. desselben Barcodes oder QR-Codes berechtigt grundsätzlich nur das zuerst ordnungsgemäß entwertete Ticket zum Zutritt.

ZAHLUNG
5.1 Es stehen ausschließlich die im jeweiligen Bestellprozess angezeigten Zahlungsmethoden zur Verfügung.

5.2 Die Zahlung ist zu dem im Bestellprozess angegebenen Zeitpunkt fällig.

5.3 Kann eine Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, kann KLANGGUT die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Rücklastschrift-, Bank- oder vergleichbaren Kosten verlangen, soweit diese nicht von KLANGGUT zu vertreten sind.

5.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 KLANGGUT behält sich vor, eine Bestellung bei nicht fristgerechter Zahlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu stornieren.

KEIN WIDERRUFSRECHT BEI VERANSTALTUNGSTICKETS
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Dies betrifft die über den Ticketshop angebotenen Eintrittskarten für Konzerte und sonstige Veranstaltungen von KLANGGUT.

Der Erwerb eines Veranstaltungstickets ist daher verbindlich. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht für diese Veranstaltungstickets nicht.

ABSAGE, VERLEGUNG UND ÄNDERUNG EINER VERANSTALTUNG
7.1 Absage

Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht auf einen Ersatztermin verlegt, richtet sich die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Soweit ein Anspruch auf Erstattung besteht, erfolgt die Rückzahlung grundsätzlich über den Zahlungsweg bzw. die Vorverkaufsstelle, über den bzw. die das Ticket erworben wurde.

Bereits angefallene Kosten oder Gebühren werden nur insoweit nicht erstattet, wie dies gesetzlich zulässig ist.

7.2 Verlegung auf einen anderen Termin

Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Kalendertag verlegt, bleibt das Ticket grundsätzlich für den Ersatztermin gültig.

Ob und unter welchen Voraussetzungen der Kunde stattdessen zur Rückgabe des Tickets und zur Erstattung berechtigt ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Umständen des Einzelfalls. Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

7.3 Änderung der Veranstaltungszeit

KLANGGUT behält sich angemessene Änderungen der angekündigten Einlass-, Beginn- oder Endzeiten vor, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Besucher unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist.

Eine nur unerhebliche Änderung der Veranstaltungszeit begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Bei erheblichen Änderungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

7.4 Änderung des Veranstaltungsortes

KLANGGUT kann den Veranstaltungsort aus sachlichem Grund ändern, soweit der neue Veranstaltungsort für den Besucher unter Berücksichtigung insbesondere der Entfernung, Erreichbarkeit und Art der Veranstaltung zumutbar ist.

Bei einer wesentlichen oder unzumutbaren Änderung des Veranstaltungsortes bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

7.5 Programm- und Künstleränderungen

Bei Veranstaltungen mit mehreren Künstlern, Programmpunkten oder Acts können Änderungen im Programm, in der Reihenfolge oder bei einzelnen Mitwirkenden erfolgen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich verändert wird.

Das Nichterscheinen oder der Ausfall einzelner Künstler oder Programmpunkte begründet daher nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung.

Ist ein bestimmter Künstler oder Programmpunkt nach der erkennbaren Konzeption der Veranstaltung deren wesentlicher oder prägender Bestandteil und fällt dieser aus, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

7.6 Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Ereignisse

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen von KLANGGUT nicht zu vertretenden Ereignisses nicht, nicht vollständig oder nicht wie geplant durchgeführt werden, richten sich die Rechte beider Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

Als solche Ereignisse kommen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Feuer, behördliche Maßnahmen, erhebliche Sicherheitslagen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse in Betracht.

Eine Haftung von KLANGGUT für Schäden, die KLANGGUT nicht zu vertreten hat, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

ZUTRITT, TICKETKONTROLLE UND WIEDEREINLASS
8.1 Das Ticket berechtigt grundsätzlich eine Person zum einmaligen Zutritt zu der auf dem Ticket bezeichneten Veranstaltung.

8.2 Das Ticket ist beim Einlass auf Verlangen vorzuzeigen und gegebenenfalls bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren.

8.3 Soweit für die konkrete Veranstaltung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt oder vor Ort zugelassen wird, besteht nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes kein Anspruch auf Wiedereinlass mit demselben bereits entwerteten Ticket.

8.4 Ein Anspruch auf Zutritt besteht nicht, wenn ein Ticket erkennbar manipuliert, bereits entwertet oder ungültig ist.

8.5 Gesetzliche Rechte des rechtmäßigen Ticketinhabers bleiben unberührt.

HAUSORDNUNG UND VERHALTEN AUF DER VERANSTALTUNG
9.1 Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes ist die jeweils geltende Haus- und Veranstaltungsordnung zu beachten.

9.2 Den angemessenen Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und sonstiger zur Durchführung der Veranstaltung eingesetzter Personen ist Folge zu leisten.

9.3 Personen können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung, Gefährdung anderer Besucher oder Beschäftigter, Gewalt, erheblichen Belästigungen, vorsätzlichen Sachbeschädigungen oder vergleichbaren erheblichen Pflichtverletzungen.

9.4 Beruht der berechtigte Ausschluss auf einem vom Besucher zu vertretenden erheblichen Verstoß, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

9.5 Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

FOTO-, FILM- UND TONAUFNAHMEN
10.1 Im Rahmen der Veranstaltungen können durch KLANGGUT oder von KLANGGUT beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung von KLANGGUT und seinen Veranstaltungen angefertigt werden.

10.2 Die Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Vorschriften zum Recht am eigenen Bild.

10.3 Soweit für eine bestimmte Aufnahme oder deren Verwendung eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Eine Einwilligung wird nicht allein durch den Erwerb eines Tickets oder das Betreten des Veranstaltungsgeländes angenommen.

10.4 Bei Übersichtsaufnahmen, Aufnahmen des Veranstaltungsgeschehens oder sonstigen Aufnahmen, bei denen einzelne Besucher nicht gezielt als Hauptmotiv hervorgehoben werden, kann eine Verarbeitung und Veröffentlichung auch auf einer anderen gesetzlichen Grundlage zulässig sein.

10.5 Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto-, Film- und Tonaufnahmen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von KLANGGUT.

DATENSCHUTZ
11.1 KLANGGUT verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Ticketkaufs und der Veranstaltung erforderlich ist oder eine sonstige gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.

11.3 Soweit externe Ticket-, Zahlungs- oder sonstige Dienstleister eingesetzt werden, können personenbezogene Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an diese übermittelt bzw. von diesen verarbeitet werden.

11.4 Nähere Informationen insbesondere zum Verantwortlichen, zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von KLANGGUT.

11.5 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten für Direktwerbung erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht oder – soweit erforderlich – eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.

HAFTUNG
12.1 KLANGGUT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von KLANGGUT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 Für sonstige Schäden haftet KLANGGUT unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet KLANGGUT für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.4 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
KLANGGUT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

ANWENDBARES RECHT
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

GERICHTSSTAND
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von KLANGGUT Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

16.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.